Patienteninfo
Ärztliche Verordnung
Voraussetzung für eine physiotherapeutische oder osteopathische Behandlung ist eine Verordnung ihres behandelnden Arztes.
Physiotherapie
Nach Bewilligung der Verordnung durch Ihre Kasse ist eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten (ca. 40-50%) möglich.
Gerne reiche auch ich die Verordnung zur Bewilligung ein.
Osteopathie
Kostenzuschüsse werden zur Zeit von der SVA der gewerblichen Wirtschaft und von diversen Zusatz- und Privatversicherungen gewährt. Über den jeweiligen Umfang der Rückerstattung informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
Befunde
Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung Ihre medizinischen Befunde mit (Röntgen, CT, MRT, Labor).
Termine
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch. Während der Behandlungen bin ich im Allgemeinen telefonisch nicht erreichbar. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und Telefonnummer auf meiner Mailbox; ich rufe Sie umgehend zurück.