Patienteninfo

Ärztliche Verordnung

Voraussetzung für eine physiotherapeutische oder osteopathische Behandlung ist eine Verordnung ihres behandelnden Arztes.

Physiotherapie

Nach Bewilligung der Verordnung durch Ihre Kasse ist eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten (ca. 40-50%)  möglich.
Gerne reiche auch ich die Verordnung zur Bewilligung ein.

Osteopathie

Kostenzuschüsse werden zur Zeit von der SVA der gewerblichen Wirtschaft und von diversen Zusatz- und Privatversicherungen gewährt. Über den jeweiligen Umfang der Rückerstattung informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.

Befunde

Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung Ihre medizinischen Befunde mit (Röntgen, CT, MRT, Labor).

Termine

Die Terminvergabe erfolgt telefonisch. Während der Behandlungen bin ich im Allgemeinen telefonisch nicht erreichbar. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und Telefonnummer auf meiner Mailbox; ich rufe Sie umgehend zurück.

Patienteninfo

Praxis für Osteopathie und Physiotherapie Birgit Archer MSc D.O.
0664 79 80 175 physiotherapie@archer.at
Unternarrach 28 9122 St. Kanzian

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